Für wen gilt sie?
Betreiber und Inhaber von Gebäude mit eingebauten Klimaanlagen, welche eine Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen durchführen zu lassen.
Wann muss sie durchgeführt werden?
Die Inspektion ist erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen. Abweichend davon gilt für Anlagen, welche mehr als vier und bis zu zwölf Jahre alt sind gilt eine Zeitraum von sechs Jahren. Für Anlagen , welche über zwölf Jahre alt sind, gilt alle vier Jahren eine Inspektion durchführen zu lassen und über 20 Jahre alten Anlagen gilt ein zwei Jahres- Rhythmus eine Inspektion zu unterziehen.
Wer sollte diese Inspektion durchführen?
Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Fachkundig sind insbesondere mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen oder Personen mit dem Hochschulabschluss zu den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen oder
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