Energieaudit

Energieaudit

Beratung und Audit

Möchten Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes oder Ihrer Anlage verbessern? Mit der Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen und Energieberatung im Mittelstand bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Einsparpotenziale zu identifizieren und Kosten zu senken. Unser strukturiertes Verfahren liefert umfassende Informationen über Ihr Energieverbrauchsprofil und zeigt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung auf.

Weitere Infos

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Dieses Energieaudit ist ein Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage. Es dient zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse.

Weitere Infos und Zuschusshöhe

Modul 2: Energieaudit DIN V 18599

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann  oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist.

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Weitere Infos und Zuschusshöhe

Energieaudit nach EDL-G, Energie- & Umweltmanagementsysteme nach EnEfG

Energieaudits und Energie- und Umweltmanagementsysteme unterstützen Unternehmen, ihren Energieverbrauch und damit verbundene Kosten zu senken. Ihr wirtschaftlicher Nutzen ist daher als hoch einzuschätzen.

Um bei besonders energieintensiven Unternehmen (mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren) eine Optimierung des Energieverbrauchs zu erreichen, wurde mit § 8 EnEfG die Verpflichtung zum Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems eingeführt.

Klein- und Mittelunternehmer mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr gemäß § 8 EDL-G sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Weitere Infos

Energieaudit DIN EN 16247

Energieaudit DIN EN 16247

für Industrie und Gewerbe

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