Pflichtinformation §71 Abs. 11 GEG (Bescheinigung)

Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung

Pflichtinformation §71 Abs. 11 GEG (Bescheinigung)

Die Pflichtinformation gemäß §71 Abs. 11 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Energieausweis oder Bescheinigung, ist ein entscheidendes Dokument im Bereich der Immobilien und des Bauwesens. Diese Bescheinigung ist von großer Bedeutung für verschiedene Parteien und wird in bestimmten Situationen dringend benötigt.

Ab dem 1. Januar 2024 ist die Bescheinigung gemäß §71 Abs. 11 GEG für alle neu errichteten Gebäude, wesentlich geänderten Gebäude sowie bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Gebäuden erforderlich. Dies gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Die Bescheinigung dient als Nachweis über die Energieeffizienz des Gebäudes und informiert potenzielle Käufer oder Mieter über den Energieverbrauch sowie die energetischen Eigenschaften der Immobilie.

Die Notwendigkeit dieser Bescheinigung ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Erstens trägt sie zur Transparenz bei, indem sie potenziellen Nutzern oder Käufern wichtige Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes liefert. Dies ermöglicht es den Interessenten, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich über die zu erwartenden Energiekosten im Klaren zu sein. Zweitens unterstützt die Bescheinigung die Bemühungen um Energieeinsparung und Umweltschutz, indem sie Anreize für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden schafft. Durch die Offenlegung von energierelevanten Daten werden Eigentümer dazu ermutigt, Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu ergreifen und somit den ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Die Bescheinigung gemäß §71 Abs. 11 GEG kann von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Energieeffizienz verfügen. Dazu gehören beispielsweise Energieberater oder Bauingenieure mit entsprechenden Zertifizierungen. Diese Fachleute führen eine umfassende Analyse des Gebäudes durch, bewerten seine energetische Leistungsfähigkeit und stellen dann die Bescheinigung aus, die die Ergebnisse dieser Bewertung dokumentiert.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Pflichtinformation gemäß §71 Abs. 11 GEG eine wichtige Rolle im Immobilienmarkt spielt, indem sie Transparenz schafft, den Umweltschutz fördert und zur Steigerung der Energieeffizienz beiträgt. Sie ist ein unverzichtbares Instrument für Eigentümer, Käufer und Mieter, um informierte Entscheidungen zu treffen und zur Erreichung von energiepolitischen Zielen beizutragen.

Primärquellen:
– Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere §71 Abs. 11: Gebäudeenergiegesetz
– Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

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