Energieberatung (iSFP)

Der Schlüssel zu Effizienz und Einsparungen – jetzt Förderung sichern!

Energieberatung (iSFP)

Energieberatung für Wohngebäude

Unsere Energieberatung unterstützt Eigentümer, Mieter, Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Dabei leistet die Energieberatung einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Ziele im Bereich des Klimaschutzes.

Gegenstand der Förderung

Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zielt darauf ab, Energieberatungen durch Expertinnen und Experten zu fördern. Diese Beratungen sind darauf ausgerichtet, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden aufzuzeigen. Ihnen ist in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) aufzuzeigen:

  • Wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann,
  • oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung).

Das „Merkblatt für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans“ legt die Mindestinhalte für einen iSFP fest. Die „Schritt-für-Schritt-Sanierung“ muss aufzeigen, wie das Gebäude über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen (Einzelmaßnahme/Maßnahmenkombination) umfassend energetisch saniert werden kann und dabei der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt und CO2 eingespart werden können.

Hierbei sind alle vorgeschlagenen Sanierungsschritte grundsätzlich nach dem Bestmöglich-Prinzip zu gestalten. Sofern wichtige objektive (z. B. bautechnische, baurechtliche oder wirtschaftliche) Gründe dem Vorschlag einer zumindest nach dem zutreffenden Bundesförderprogramm förderfähigen Maßnahme entgegenstehen, sind die Gründe im iSFP nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ein Sanierungsvorschlag ist für jedes Bauteil erforderlich, dessen U-Wert im Ist-Zustand nicht den Anforderungen des geltenden GEG genügt, wobei Sanierungsvorschläge für relativ neue oder sanierte Bauteile langfristig angesetzt werden können. Ein Vorschlag für die Anlagentechnik ist notwendig, wenn diese älter als 10 Jahre ist, wobei auch bei jüngeren Anlagen ein langfristiger Vorschlag sinnvoll sein kann. Im Hinblick auf erneuerbare Energien ist ein Vorschlag erforderlich, wenn die Anlagentechnik bislang nicht mind. 65 % der Energie für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder Abwärme integriert.

Fördermöglichkeiten nutzen!

Profitieren Sie von den Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes! Füllen Sie unser Kontaktformular aus, um weitere Informationen zu erhalten und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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