Energieberatung DIN V 18599

Energieberatung DIN V 18599

Entdecken Sie die Vorteile unserer Energieberatung nach DIN V 18599!

Unser Modul 2 zielt darauf ab, Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau zu fördern. Unser Ansatz ermöglicht es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien bereits in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Dadurch können die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt ausgeschöpft werden.

Unsere Experten unterstützen Kommunen und gemeinnützige Organisationen dabei, durch ein strukturiertes Beratungsverfahren die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden voranzutreiben. Dabei liegt unser Fokus darauf, ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zu erstellen, das Schritt für Schritt oder in einem Zug eine umfassende energetische Sanierung ermöglicht.

Wichtige Hinweise zur Förderung:
– Ab dem 01.07.2023 muss die Energieberatung von einer Person durchgeführt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet ist.
– Bis zum 31.12.2023 wird auch eine vom BAFA erteilte Zulassung für das Förderprogramm EBN ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt.
– Die Zuständigkeit für die Zulassung von Energieberaterinnen und Energieberatern für das Bundesförderprogramm EBN liegt ab dem 01.07.2023 allein bei der dena.

Profitieren Sie von einer großzügigen Förderung: Wir bieten einen Zuschuss von bis zu 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes.

Kontaktieren Sie uns noch heute über unser Kontaktformular, um mehr über unsere Energieberatung und Fördermöglichkeiten zu erfahren. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu einer effizienteren und nachhaltigeren Nutzung Ihrer Gebäude zu begleiten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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